Für Verbraucher ist beim alltäglichen Einkauf im Supermarkt nicht ersichtlich, wie viele Regelungen und Gesetze beachtet werden müssen, bevor Lebensmittel offiziell in den Regalen erscheinen dürfen. Es kommt nicht nur auf Details wie die Inhaltsstoffe, die Produktionsweise oder das Ablaufdatum an. Die Verpackung, die Lebensmitteln und anderen Produkten zu ihrer letztendlichen Erscheinung verhilft, spielt ebenfalls eine große Rolle. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt seit dem Jahr 2019 und schreibt vor, an welche Regelungen sich Hersteller sowie Händler halten müssen. Wir beschäftigen uns in den folgenden Abschnitten genauer mit dem Gesetz und beschreiben, auf welche Einzelheiten es ankommt.
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Neuerungen durch das Verpackungsgesetz Bisherwar nur vom Supermarkt die Rede. Dabei gilt das VerpackG nicht nur für diejenigen, die ihre Ware im Supermarkt verkaufen, sondern auch für Hersteller und Händler, die einen Online-Shop betreiben oder generell Produkte online verkaufen. Im Grunde genommen muss sich also jeder an das Gesetz halten, dessen Ware von einer Verpackung umgeben wird. Im Jahr 2019 haben sich durch die Einführung der neuen Gesetzesregelung einige Änderungen ergeben. Das VerpackG hat die Verpackungsverordnung ersetzt und die Standards für den Umgang mit Verpackungen genauer definiert. Die wohl größte Neuerung, die damals durch das Gesetz in Kraft getreten ist, setzt voraus, dass alle Inverkehrbringer von Verpackungen- n - einer Registrierungspflicht unterliegen. Das Gesetz hat das Ziel, Verpackungen nicht zu einem Abfallprodukt werden zu lassen, sondern sie bestmöglich zu recyceln, damit sie wiederverwendet werden können.
Durch die zusätzliche Lizenzierungspflicht, an die sich die Hersteller und Händler halten müssen, werden einheitliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Die Erfüllung der Pflichten aus dem VerpackGerfolgt in mehreren Schritten. Im Wesentlichen gehören die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die Lizenzierung der Verpackungen bei einem dualen System und die Datenmeldung bei LUCID dazu.
Was macht das Duale System? Das VerpackG regelt als Rechtsgrundlage die Arbeit des Dualen Systems. Grundsätzlich gibt es nicht nur eines, sondern 11 Systeme bzw. Anbieter. Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH ist vermutlich das, was Verbraucher am häufigsten zu Gesicht bekommen. Über die dualen Systeme erfolgt nach der Lizenzierung die Organisation der Entsorgung, die Sammlung, Sortierung und Weiterverarbeitung der Verpackungen. Das Duale System agiert dabei als eine Art Vermittler zwischen Verbraucher und Wirtschaft. Die Arbeit und Organisation, die das Duale System übernimmt, wird nicht durch die örtlichen Abgaben für Müll gedeckt, sie ist durch die Lizenzierung der Inverkehrbringer abgedeckt und dadurch für Verbraucher kostenlos.
Verpackung ist nicht gleich Verpackung Bisher war nur von dem Begriff der Verpackung die Rede. Allerdings wird auch hier noch einmal zwischen verschiedenen Arten unterschieden. Damit Hersteller und Händler einsehen können, welche Verpackungen unter die Richtlinien des VerpackG fallen, wird eine Einstufung durch dieZSVR vorgenommen. Bei Verkaufsverpackungen handelt es sich beispielsweise um die Form, die beim Endverbraucher landet. Sie fällt somit eindeutig unter die Regelungen des Gesetzes. Produktverpackungen, Umverpackungen, Serviceverpackungen und Versandverpackungen sind weitere Arten, die im Rahmen des VerpackG berücksichtigt werden müssen.. Da es immer mehr Betreiber von Online-Shops gibt, wächst entsprechend auch die Menge an Verpackungen, die zum Versand genutzt werden und dann beim Endverbraucher entsorgt werden. Bei Transportverpackungen gelten hingegen andere Regelungen.
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